Eine Frau mit Taschenrechner und Unterlagen

Wirtschaftsprüfung

Seit vielen Jahrzehnten führen wir Abschlussprüfungen für Unternehmen jeglicher Rechtformen durch. Dabei handelt es sich nicht nur um gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach dem HGB. Zu unseren Mandanten gehören des Weiteren auch kleine Gesellschaften, Stiftungen und Vereine, die sich „freiwillig“ prüfen lassen. Daneben werden Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und andere gesetzlich kodifizierte Prüfungen von uns durchgeführt.

Folgendes Spektrum bieten wir an:

Abschlussprüfungen

  • Jahresabschlussprüfungen  und  Konzernabschlussprüfungen (gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen nach dem Handelsgesetz oder Publizitätsgesetz sowie freiwillige Prüfungen jeder Unternehmensgröße und Rechtsform)
  • Jahresabschlussprüfungen von Finanzdienstleistungsunternehmen (§ 340 k HGB in Verbindung mit § 26 KWG)
  • Prüfungen von Stiftungen nach dem Bayerischen Stiftungsgesetz
  • Prüfungen von Vereinen
  • Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach dem Haushaltsgrundsatzgesetz oder Genossenschaftsgesetz
Eine Person mit Hemd tippt in einen Laptop

Andere Prüfungen

  • Prüfungen der Vollständigkeitserklärungen im Sinne der Verpackungsgesetz
  • Mittelverwendungsprüfungen für öffentliche Zuwendungen
  • Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Prüfungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz
    Spezialprüfungen im Zusammenhang mit Gründungen, Umwandlungen, Verschmelzungen oder Sacheinlagen
  • Anlassbezogene Sonderprüfungen insbesondere bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten sowie Unterschlagungsprüfungen
Drei Personen sitzen am Tisch und diskutieren über Unterlagen

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Gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

Portrait Dr. Joachim Pletsch
Dr. Joachim Pletsch
Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater