Seit vielen Jahrzehnten führen wir Abschlussprüfungen für Unternehmen jeglicher Rechtformen durch. Dabei handelt es sich nicht nur um gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach dem HGB. Zu unseren Mandanten gehören des Weiteren auch kleine Gesellschaften, Stiftungen und Vereine, die sich „freiwillig“ prüfen lassen. Daneben werden Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und andere gesetzlich kodifizierte Prüfungen von uns durchgeführt.
Folgendes Spektrum bieten wir an:
Abschlussprüfungen
- Jahresabschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen (gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen nach dem Handelsgesetz oder Publizitätsgesetz sowie freiwillige Prüfungen jeder Unternehmensgröße und Rechtsform)
- Jahresabschlussprüfungen von Finanzdienstleistungsunternehmen (§ 340 k HGB in Verbindung mit § 26 KWG)
- Prüfungen von Stiftungen nach dem Bayerischen Stiftungsgesetz
- Prüfungen von Vereinen
- Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach dem Haushaltsgrundsatzgesetz oder Genossenschaftsgesetz
Andere Prüfungen
- Prüfungen der Vollständigkeitserklärungen im Sinne der Verpackungsgesetz
- Mittelverwendungsprüfungen für öffentliche Zuwendungen
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Prüfungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz
Spezialprüfungen im Zusammenhang mit Gründungen, Umwandlungen, Verschmelzungen oder Sacheinlagen - Anlassbezogene Sonderprüfungen insbesondere bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten sowie Unterschlagungsprüfungen
Kontaktieren Sie uns
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
Dr. Joachim Pletsch